22.05.2023

Forum Filmregie: Workshop mit Dr. Harald Karl am 26.05.2023

Dr. Harald Karl hält einen Workshop für das Forum Filmregie des Verbands Filmregie  am 26.5.2013. Der erste Teil befasst sich mit dem Urheberrecht und seiner Relevanz für Filmschaffende, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Änderungen gelegt wird, welche die jüngste Novellierung des Urheberrechts mit sich gebracht hat. Welche Chancen ergeben sich daraus für Regisseur:innen? Wie steht Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern im Bereich des Urheberrechts da?

Der zweite Teil befasst sich mit der vertragsrechtlichen Seite. Der Regie-Mustervertrag, den Harald Karl vor einigen Jahren für unseren Verband erstellt hat, wird anhand der jetzt geltenden Regelungen durchgearbeitet. Was muss beachtet werden, um einen Regievertrag fair zu gestalten? Welche Beteiligungsmöglichkeiten und ‑modelle gibt es für Regisseur:innen? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Regie und Produktion aus dem novellierten Urhebervertragsrecht? In diesem Zusammenhang werden wir uns auch mit der vertraglichen Gestaltung von (innerösterreichischen) Koproduktionen beschäftigen, bei denen der Regisseur oder die Regisseurin als Koproduktionspartner agiert. 

https://austrian-directors.com/forum-filmregie/urheberrecht-und-vertragsrecht-mit-dr-harald-karl/

 



28.04.2023

ETHNOCINECA Filmwerktstatt - Vortrag Filmrecht und Dokumentarfilm

Im Rahmen des ETHNOCINECA Filmfestivals wird dieses Jahr wieder die Filmwerkstatt abgehalten. Dr. Harald Karl hat hierzu am 28. April 2023 eine Veranstaltung über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Filmschaffend im Bereich des Dokumentarfilms abgehalten. Thema waren neben den Rechten der Urheber, die Rechteklärung, Freie Werknutzungen, Recht am eigenen Bild aber auch Drehgenehmigungen.

https://www.ethnocineca.at/filmwerkstatt-2023/



10.02.2023

FH Journalismus und Medienmanagement

Auch dieses Sommersemester unterrichtet Dr. Harald Karl wieder an der FH für Journalismus und Medienmanagment Bachelor und Master Studierende zum Thema Urheberrecht. Insgesamt stehen drei Lehrgänge am Programm. 



09.01.2023

Filmförderung Neu: ÖFI+ und FISA+ für den Filmstandort Österreich

Mit 1.1.2023 ist die Filmförderung in Österreich erheblich aufgestockt worden, mit der Zielsetzung Österreich im europäischen Standortwettbewerb zu stärken. Damit einher geht eine Umstrukturierung der bestehenden Förderregime, zudem soll auch die die Streaming-Lücke bei Filmförderungen geschlossen werden.

 Auf Basis eines Kriterienkatalogs automatisch vergebenen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor, davon 5 Prozent für die Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei 5 Mio. Euro pro Film und bei 7,5 Mio. Euro für Serien. Erstmals werden auch Streaming-Produktionen unterstützt. Die wesentliche Neuerung besteht auch darin, dass die Zuschüsse sollen jetzt ohne budgetäre Deckelung implementiert werden sollen (im Gegensatz zur bestehenden so genannten FISA Förderung, bei welcher die Fördermittel oft schon im Frühjahr ausgeschöpft waren).

Die neuen Förderungsmodelle teilen sich auf drei Sektoren auf:

- Österreichische Kinofilme (ÖFI+): Zuschüsse für österreichische, unabhängig produzierte Filme für die Erstauswertung im Kino sowie diesen gleichgestellte internationale Koproduktionen werden vom Österreichischn Filminstitut abgewickelt. Antragsberechtigt sind unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Der Zuschuss löst die bisher von FISA vergebenen Kinofilmförderungen ab. Der österreichische Kinofilm erhält damit einen One-Stop-Shop, anstatt auf verschiedene Förderstellen des Bundes (ÖFI, FISA) angewiesen zu sein.

-  Internationale Service-Produktionen (FISA+): Zuschüsse für internationale, nicht-österreichische Produktionen (Streaming, Kino, TV) und Produktionsteile (wie Postproduktion, Musikaufnahmen, VFX) werden  von der aws abgewickelt. Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Österreich, die mit der Herstellung eines Films oder eines Produktionsteils beauftragt wurden (Service-Abwicklung).

- Österreichische Fernseh- und Streaming-Produktionen (FISA+, Fernsehproduktionen in Abstimmung RTR): Zuschüsse für österreichische, nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten hergestellte Produktionen für die Bereiche Fernsehen, Streaming und Virtual Reality über 1,8 Millionen Gesamtbudget werden ebenfalls von der a_w_s_ _abgewickelt. Antragsberechtigt sind deren unabhängige Hersteller (Produktionsfirmen) mit Sitz in Österreich. Produktionen unterhalb der Budgetgrenzen verbleiben wie bisher im Fernsehfonds des RTR.