20.12.2021

Urheberrechts-Novelle 2021 im Parlament verabschiedet

Das Parlament hat nunmehr die Urheberrechts-Novelle mit welcher die verspätete Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt in das nationale Recht erfolgt. Für die Urheber enthält die Novelle zwei wesentliche Themenbereiche, nämlich einerseits das Urhebervertragsrecht und andererseits Regelungen mit welchen die Tätigkeiten der großen Online-Plattformen reguliert werden. Im Urhebervertragsrecht sind zwar teilweise Neuerungen, die über die Richtlinie hinausgehen eingeführt worden, die von Urheberverbänden gesetzten Erwartungen wurden jedoch nicht erfüllt. Betreffend der Regulierung für große Online Plattformen hat man deren grundsätätzliche Verantwortung richtlinienkonform umgesetzt und sich an den deutschen Regelungen orientiert, um "User-Generated-Content" weiterhin zu ermöglichen ohne die umstrittenen Uploadfilter einzuführen. Anders als in Deutschland wurden die nunmehr erlaubten Online-Nutzungen aber nicht mit einem Vergütungsanspruch verbunden.

Link Parlament

 

 



16.12.2021

Verkehrsrechtsthemen

Dr. Pepelnik bloggt inzwischen auf DerStandard zum Verkehrsrechtsthemen:
https://www.derstandard.at/recht/blog-verkehrsrecht



15.12.2021

Arbeitsrecht: Kündigung während Kurzarbeit rechtswirksam

Der OGH hat nunmehr in zwei Entscheidungen zur Frage Stellung genommen, ob Kündigungen während der Kurzarbeit zulässig sind. In beiden stellt er klar, dass eine Kündigung trotz Behaltepflicht grundsätzlich rechtswirksam ist. In der ersten Entscheidung (8 ObA 48/21y ) war noch die Sozialpartnervereinbarung abgeschlossen zwischen den Körperschaften der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Grundlage der Entscheidung. Aus den Bestimmungen des der ersten Sozialpartner-Covid-Kurzarbeitsvereinbarung ergäbe sich nicht die Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung. Ein individueller Anspruch sei daraus also nicht ableitbar. Ebenso wenig resultiere daraus eine Änderung der Kündigungsfristen und -termine. Offen war danach noch, ob auch aus einer Einzelvereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber über Kurzarbeit gleiches gilt. Der OGH hat hierzu in der jetzt vorliegenden zweiten Entscheidung (8 ObA 50/21t) im Wege der Interpretation klargestellt, dass sich aus dem Wortlaut der Vereinbarung („dürfen frühestens gekündigt werden“) kein Kündigungsschutz ergibt, da eine Rechtsunwirksamkeit nicht explizit angeordnet ist, sondern diese Formulierung sprachlich als Handlungsanleitung für Arbeitgeber formuliert ist. Eine Kündigung während Kurzarbeit (oder der Behaltefrist) ist daher auf Basis dieser (von den Sozialpartnern ausverhandelten) Formulierung auch bei Einzelvereinbarungen grundsätzlich rechtswirksam.



22.11.2021

Arbeitsrecht: Lockdown ab 22.11.21 – Regeln für den Arbeitsplatz

Seit heute 22.11.2021 gilt die neue 5. COVID 19 Maßnahmenverordnung für den zunächst voraussichtlich bis 13.12.2021 (außer OÖ) befristeten Lockdown. Die Regierung empfiehlt Home-Office: Beim Betreten von Arbeitsorten sei darauf zu achten, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen finden. Eine zwingende Verpflichtung des Arbeitgebers Home Office zu ermöglichen oder ein Anspruch des Arbeitnehmers hierauf, ist daraus wohl nicht abzuleiten. Im Übrigen gilt weiterhin 3 G am Arbeitsplatz (außer Gesundheits/Betreuungsdienstleistungen, hier 2G). Es ist zwingend eine FFP2 Maske zu tragen, sofern ein physischer Kontakt ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und, sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams.

 

Im Hinblick auf das Tragen einer Maske und 3G Regel können (allerdings nur) in begründeten Fällen über diese Verordnung hinausgehende, strengere Regelungen vorgesehen werden. 

 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html

 



29.09.2021

OGH zu Corona - Testpflicht 8 ObA 42/21s

Der OGH hat sich erstmals mit der Testpflicht für Mitarbeiter auseinandergesetzt. Ein Mitarbeiter eines Pflegeheims wurde gekündigt, weil er sich weigerte sich testen zu lassen. Er hat sich hierbei allgemein auch auf seine Grundrechte gestützt, die diesbezügliche Verordnung aus verfassungrechtlichen Gründen und die Sinnhaftigkeit der Tests allgemein in Zweifel gezogen. Nachdem er gekündigt wurde, hat er die Kündigung wegen angefochten, weil ein verpöntes Motiv vorläge. Der OGH hat hierzu erkannt, dass ein solches nicht vorliegt und der Dienstgeber sehr wohl berechtigt ist, von seinen Mitarbeitern Corona-Tests zu verlangen und die Einwände des Dienstnehmes unberechtigt ist. Der OGH folgt hier auch dem überwiegenden Teil der Lehre. Abzuwarten bleibt, ob der OGH diese Tendenz auch auf eine Impverpfllichtung ausdeht. Viele Dienstgeber haben jedenfalls für Neueintritte in ihren Arbeitsverträgen schon derartige Impfklauseln aufgenommen. Link zur Entscheidung 8ObA42/21s



17.09.2021

Johannes Pepelnik war zu Gast in DOK1 im ORF

Doku & Reportage | Dok 1

Die Straße gehört mir!

Auf den Straßen der österreichischen Städte herrscht aufgeheizte Stimmung. Es gibt nicht nur immer mehr Autos und Lastwägen, sondern auch Fahrräder und E-Roller. Sie alle müssen sich den Platz noch mit den Fußgängern teilen. Stau ist Teil des Alltags, in den Städten werden Fahrverbote für PKWs diskutiert - ein Verdrängungskampf scheint zu toben. Lisa Gadenstätter und Hanno Settele starten einen Selbstversuch und stellen sich den Problemen der österreichischen Verkehrspolitik. Wem gehört wie viel Platz auf der Straße? Welche Rechte erlaubt die STVO? Wer setzt sich über Verbote hinweg? Wie kann eine Verkehrswende geschafft werden? Wer ist schuld an dem Konflikt?

 



09.09.2021

Ministerialentwurf Urheberrechtsnovelle 2021

Das Bundesministerium für Justiz hat den lange erwarteten Ministerialentwurf zur Urheberrechtsnovelle 2021 zur Begutachtung versandt, mit welchem die verspätete Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt in das nationale Recht und damit eine (von vielen Beteiligten lange geforderte) Modernisierung erfolgen soll. Stellungnahmen sind noch bis 13.Oktober möglich.

Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021)

 

Für Urheber bleibt der Entwurf leider deutlich hinter den Erwartungen zurück, vor allem sind einige noch in einem Vorentwurf noch enthaltene urhebervertragsrechtliche Bestimmungen wieder gekippt worden. Die  Die erhoffte Stärkung der repräsentativen Verbände ist ebenfalls weitgehend gestrichen. Filmschaffende werden weitegehend weiterhin ausgeklammert.  Große Online-Plattformen werden zwar grundsätzlich in die Pflicht genommen (das war aber auch zwingend zu erwarten), jedoch sollen auch einige Vorkehrungen zu Gunsten freier Nutzungungen (Bagetellnutzungen, Parodie, Pasitche) durch User vorgesehen werden, um User Created Content weiterhin zu ermöglichen. Anders als in Deutschland, wo die Urheber und Leistungsschutzberechtigten als Ausgleich Vergütungsansprüche erhalten (die über Verwertungsgesellschaften distributiert werden), gehen die Urheber in Österreich aber leer aus.

 

 



01.07.2021

Symposium UNSEEN PROFIT – Potenziale von Leerstand

Unser Partnerprojekt Kreative Räume Wien veranstaltete ein Symposium zum Thema Zwischennutzung und Leerstand - Harald Karl leitete dazu auch einen Workshop zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Zwischennutzungen (Miete, Leihe, Prekarium und die damit in Verbindung stehenden rechtlichlichen Problematiken). Das Symposium zum Nachhören gibt es hier: 

https://www.kreativeraeumewien.at/news/symposium-unseen-profit/



14.04.2021

DREHBUCH 2021 Initiative zur Stärkung der Drehbuchautor*innen in Österreich

Der Drehbuchverband präsentiert DREHBUCH 2021, eine Initiative zur Stärkung der DrehbuchautorInnen. Dr. Harald Karl hat hierzu rechtlich beraten. 

Siehe hierzu: http://www.drehbuchverband.at/files/drehbuch_2021_massnahmenkatalog.pdf



01.02.2021

FH Wien - Journalismus und Medienmanagement

Dr. Harald Karl unterrichtet auch dieses Jahr wieder an der FH Wien zum Thema Urheberrecht