Filmrecht - Musikrecht

Dr. Harald Karl ist als Anwalt auf Filmrecht und Musikrecht spezialisiert und berät Filmschaffende (wie Drehbuchautoren und Regisseure), Filmproduktionen und Musiker bei ihren rechtlichen Problemen und Erstellung der Verträge beginnend bei der Produktion bis hin zur Verwertung. Hierzu zählt etwa die Erstellung von Drehbuchvertrag, Koproduktionsvertrag, Regievertrag, Verleihvertrag etc. Selbstverständlich unterstützt und berät Dr. Harald Karl auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen.